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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Studenten

Voraussetzung für eine kostenfreie Versicherung über die Eltern ist, dass man

  • Jünger als 25 Jahre ist
  • An einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist
  • Maximal 405 € im Monat verdient

Verdient man mehr als 405 € im Monat, muss eine Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung beantragt werden. Ab seinem 30. Geburtstag beziehungsweise am Ende des 14. Semesters freiwillig gesetzlich versichern lassen.

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Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung

Doch welche Beträge kommen bei diesen unterschiedlichen Arten der gesetzlichen Krankenversicherung auf Studenten zu?

Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung zahlen seit dem 1. Januar 2015 einen Grundbeitrag von 61,01 €. Hinzu kommen Beiträge

  • zur Pflegeversicherung und
  • ein Zusatzbeitrag, den die Krankenversicherung selbst bestimmen kann.

Unterm Strich kommen Versicherte der studentischen Krankenversicherung so auf ungefähr 80 € Versicherungskosten im Monat.

Für Studenten, die älter als 30 Jahre sind, oder ihr 14. Semester bereits beendet haben, gilt die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung. Damit gelten auch veränderte Tarife. Seit dem 1. Januar 2015 müssen Versicherte der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung einen Beitrag von 132,30 € zuzüglich Pflegeversicherung und von der Krankenkasse bestimmtem Zusatzbeitrag zahlen. Es kann nebenbei gejobbt werden – allerdings darf die Grenze von 945 € pro Monat nicht überschritten werden.

Befindet man sich gerade in der Übergangsphase zwischen studentischer und freiwillig gesetzlicher Krankenversicherung, müssen lediglich ermäßigte Beiträge gezahlt werden. Diese liegen bei 96,58 € plus Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Die Möglichkeit zur studentischen Versicherung endet mit Vollendung des 37. Lebensjahres.

Auslandsstudium? Kein Problem!

Ob für ein Auslandssemester oder gleich für ein komplettes Studium – deutsche Studenten sind auch im Ausland über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Dieses gilt jedoch nur für Hochschulen, die sich im europäischen Wirtschaftsraum befinden. Sollte es doch einmal weiter weg gehen, muss eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese werden zum Beispiel vom ADAC oder der Hanse Merkur angeboten.